Feierlichkeiten zu Silvester: Was ist zu tun?
In vielen Gastbetrieben wird Silvester mit Unterhaltungsmusik gefeiert. Bei der Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen mit Live-Musik oder mit DJ gilt es jedoch einige Bestimmungen zu berücksichtigen.
Ist die Unterhaltungsveranstaltung nicht nur für Hausgäste oder für geladene Gäste gedacht, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich, so ist es notwendig sich mindestens fünf Tage vor der geplanten Veranstaltung mit der jeweiligen Gemeinde in Verbindung zu setzen.
Da am 31. Dezember alle Gastbetriebe per Gesetz bis 5 Uhr geöffnet halten dürfen, ist es nicht notwendig, eine Verlängerung der Öffnungszeit zu beantragen.
Vor Abhalten der Unterhaltungsveranstaltung, und zwar unabhängig davon, ob diese öffentlich, nur Hausgästen oder geladenen Gästen zugänglich ist, ist diese bei der italienischen Autorenvereinigung (SIAE) anzumelden und es muss die sog. Vorführgenehmigung (permesso di esecuzione) eingeholt werden. Für die Unterhaltungsveranstaltung sind Autorengebühren (SIAE) sowie Produzentengebühren (SCF) zu entrichten.
Wird ein Feuerwerk abgeschossen, so braucht es dafür die Genehmigung des Bürgermeisters. Die Feuerwerkskörper dürfen nur bei autorisierten Händlern erworben werden, um sicherzustellen, dass diese auch den Sicherheitsstandards entsprechen.
Der Alkoholausschank ist an Silvester bis zur Sperrstunde erlaubt.
Betriebe, welche nach 24 Uhr geöffnet haben, müssen den Gästen ein Alkoholmessgerät zur Verfügung stellen und drei Alkoholwarnschilder aushängen, und zwar am Eingang, im Inneren des Betriebes und am Ausgang.
Hier das Alkoholwarnschild herunterladen!
Abschließend wird daran erinnert, dass an unter 18-jährige Personen kein Alkohol verkauft bzw. verabreicht werden darf.
Hier das Hinweisschild "Kein Alkohol unter 18 Jahren"!
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr HGV-Büro.
