HGV begrüßt neue Qualifikationskriterien für die private Vermietung

Bozen – Der HGV begrüßt den Beschluss der Südtiroler Landesregierung zur Festlegung beruflicher Qualifikationskriterien für die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen.

Während gastgewerbliche Betriebe seit Jahren immer neuen gesetzlichen Anforderungen unterworfen worden sind, fehlten in der privaten Vermietung vergleichbare Standards.

Klaus Berger
HGV-Präsident

Die Einführung verpflichtender Qualifikationsnachweise in der Privatzimmervermietung ist ein wesentlicher Bestandteil der Wohnreform 2025, mit der die Grundlage geschaffen wurde, die Fehlentwicklungen in der touristischen Vermietung privaten Wohnraums zu korrigieren. In den vergangenen Jahren war ein deutlicher Anstieg in diesem Segment zu verzeichnen mit negativen Auswirkungen auf den heimischen Wohnungsmarkt, die gesellschaftliche Akzeptanz des Tourismus sowie die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Sektors. „Während gastgewerbliche Betriebe seit Jahren immer neuen gesetzlichen Anforderungen unterworfen worden sind, fehlten in der privaten Vermietung vergleichbare Standards“, erklärt HGV-Präsident Klaus Berger.

Die nun festgelegten Qualifikationskriterien seitens der Landesregierung leisten einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der privaten Vermietung. „Sie stärken zudem die Qualität im Tourismus und fördern faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Betriebsformen“, ist HGV-Direktor Raffael Mooswalder überzeugt. Nicht zuletzt gehe es darum, alle Nächtigungsformen konsequent in eine qualitätsorientierte und nachhaltige Entwicklung des Tourismus einzubinden, um dadurch die Qualität des Sektors in Südtirol weiterhin zu steigern.

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