Landesförderung für die Installation von Sicherheitssystemen wieder vorgesehen
Die Förderung für die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen, sowie von Videoüberwachungsanlagen mit geschlossenem Kreislauf wurde auch für 2026-2028 vorgesehen.
Neu ist, dass nun auch die Installation von GPS-Ortungssystemen für Unternehmensgüter und die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zur Erhöhung der Sicherheit und des Schutzes der Unternehmen gefördert wird. Die Anlagen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Voraussetzung ist die Eintragung in der Handelskammer. Nicht gefördert werden Vorhaben von gastgewerblichen Betrieben mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 1.000.000 Euro. Zur Umsatzberechnung wird der Durchschnitt des Umsatzes berücksichtigt, der aus den Bilanzen der letzten drei Jahre vor Antragstellung hervorgeht.
Auch Tanzsäle und Diskotheken können um diesen Beitrag ansuchen.
Die Antragsteller müssen, wo vorgesehen, über eine Versicherungspolizze gegen Naturkatastrophen verfügen.
Die Mindestausgabe beträgt 1.000 Euro je Betriebssitz, die höchstmöglich zulässigen Kosten betragen 14.000 Euro je Betriebssitz bei einem maximalen Fördersatz von 50 Prozent der zulässigen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro.
Im Zeitraum 2026-2028 kann jedes Unternehmen für maximal drei Betriebssitze einen Antrag einreichen.
Die Anträge müssen vor Beginn oder Durchführung des entsprechenden Vorhabens mittels PEC an das zuständige Landesamt handel.commercio(at)pec.prov.bz.it übermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link Beiträge für Sicherheitssysteme und den Schutz von Unternehmen (2026-2028) und erteilt die Rechtsabteilung im HGV per E-Mail an recht(at)hgv.it oder telefonisch unter Tel. 0471 317 760 und der Bezirkskoordinator der Bezirke Eisacktal/Wipptal und Pustertal/Gadertal Reinhold Schlechtleitner an reinhold.schlechtleitner(at)hgv.it oder unter Tel. 0472 834 732.
