Neue gesetzliche Bestimmungen im Kampf gegen Fake-Bewertungen
Onlinebewertungen sind ein entscheidender Faktor für Hotels und Gastbetriebe. Sterne und Kommentare prägen auch das Image eines Unternehmens. Wie soll man jedoch reagieren, wenn eine Bewertung offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht, etwa weil die betreffende Person nie Gast war oder der angebliche Besuch lange zurückliegt?
Genau hier setzt der italienische Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz Nr. 34/2026 an und schafft erstmals klare Regeln. Ziel ist es, sowohl Verbraucher als auch Unternehmen vor irreführenden oder manipulierten Rezensionen zu schützen.
Dass es nun zu dieser Regelung kommt, ist auch Ausdruck eines langjährigen Handlungsbedarfs aus der Praxis: Seit Jahren werden entsprechende Problematiken wiederholt von Mitgliedsbetrieben an den HGV herangetragen. Der Verband hat diese Anliegen konsequent aufgegriffen und die Thematik auf nationaler Ebene mehrfach bei den Dachverbänden in Rom – insbesondere bei Federalberghi und FIPE – eingebracht. Diese haben die Reform in der Folge intensiv vorangetrieben und maßgeblich zur nun erfolgten gesetzlichen Klarstellung beigetragen.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass Bewertungen nur noch von Personen abgegeben werden dürfen, die eine Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen und ihre Bewertung innerhalb von 30 Tagen ab Nutzung der Dienstleistung veröffentlicht haben. Bewertungen, die durch einen steuerlichen Beleg nachgewiesen werden, gelten künftig als authentisch.
Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Rechte von Unternehmen: Sie können zukünftig gezielter gegen falsche Bewertungen vorgehen und deren Entfernung verlangen, während Plattformen und Anbieter strengeren Kontrollen unterliegen.
Eine Meldung zur Entfernung einer Bewertung führt nicht automatisch zu deren Löschung, vielmehr prüft der jeweilige Plattformbetreiber im Einzelfall die Voraussetzungen, ist jedoch nach dem Digital Services Act verpflichtet, solche Meldungen zügig zu bearbeiten und zu beantworten.
Das Gesetz zieht zugleich klare Grenzen: Der Kauf oder Verkauf von Onlinebewertungen ist ausdrücklich verboten. Unzulässig ist zudem die Beeinflussung von Bewertungen durch Gegenleistungen.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Bewertungen, die ab dem 7. April 2026 – dem Inkrafttreten des Gesetzes – abgegeben werden. Die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes obliegt der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM). Die zuständigen Behörden arbeiten nun an den Leitlinien zur Umsetzung
